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VERRAlift schafft barrierefreien Zugang zur Gemeindeverwaltung


Nicht wenige Bürgermeister und kommunale Planungsverantwortliche sehen sich in den kommenden Jahren veranlaßt den Auflagen zur Gleichstellung aller Bürger nachzukommen. Denn eine ganze Reihe von öffentlichen Gebäuden verfügt nicht über die Vorausetzungen, daß auch ältere Personen, eingeschlossen jene mit Behinderungen, barrierefreien Zugang zu den Amtsstuben haben.
Es ist dies keine vernachlässigbare Aufgabe. Die Zahl der Personen, welche auf solche Hilfen nicht verzichten wollen oder können, wird allein zwischen 2020 und 2040 beträchtlich zunehmen.
Die Verantwortlichen werden mit der Aufgabe indes nicht allein gelassen. Mit VERRAlift von Hetek steht ein Liftprogramm mit Serviceleistungen bereit, das geeignet ist, dies zur gänzlichen Zufriedenheit der Beteiligten zu bewältigen. Staatlich initierte Förderprogramme unterstützen den Einbau finanziell.

Nachträglicher Einbau eines Liftes
Im zitierten Beispiel ist das mehrstöckige Rathaus einer Gemeinde mit einem Lift nach Maschinenrichtlinie nachgerüstet worden.

Barrierefreier Zugang

Der im Auge des Treppenhauses liegende Einbauraum wurde genutzt. Durch Zurücknehmen der Stufenbreite im Bereich des Liftquerschnittes gewann der Architekt den notwendigen Bauraum.
Wie bei jeder Baumassnahme wurden zunächst die planungsrechtlichen Vorraussetzungen geschaffen. Statik, Bewertung des Publikumsverkehrs, feuerrechtliche Bestimmungen, evtl. vorh. Denkmalschutzbestimmungen sind zu prüfen.
Nach erfolgter Genehmigung rücken die einzelnen Gewerke an. Die Koordination übernimmt der zuständige Architekt, bzw. dessen Bauleiter.
Ein über mehrere Stockwerke reichender Lift ist im Baukastensystem konstruiert, wird aus Pfosten und Riegeln an der Baustelle zusammengesetzt. Zu den größten und schwersten Elementen gehören die großzügigen Verglasungen aus Verbundsicherheitsglas. Es wären auch andere Füllungen denkbar.
Glas ist jedoch einer der dauerhaftesten und ein sehr pflegeleichter Werkstoff. Durch die Transparenz ist das Treppenhaus nach dem Einbau des Liftes aufgewertet, wirkt freundlich und lichtdurchflutet.

Worin liegt der handgreifliche Vorteil des Liftes nach Maschinenrichtlinie?
Bei einem nachträglichen Einbau versucht man, die Einwirkungen auf die Gebäudesubstanz möglichst gering zu halten, nicht zuletzt aus Kostengründen. Verralift Aufzüge sind ohne Fundamentgrube aufstellbar. Es gibt keinen Antriebskopf am oberen Ende. Eine gewöhnliche Stockwerkshöhe im oberen Halt ist ausreichend für den Zugang. Das hat ganz praktische Auswirkungen. Ein Öffnen des Daches ist unnötig. Der Aufzugsschacht ragt nicht über das Gebäude hinaus oder in eine Dachschräge hinein. Die Montage kann daher witterungsunabhängig durchgeführt werden.

Welche Zugeständnisse sind zu machen?
Lifte nach Maschinenrichtlinie fahren mit einer gesetzlich begrenzten Maximalgeschwindigkeit von 150 mm/s. Weitere Einschränkungen bestehen nicht. Sowohl die sog. Totmannsteuerung, das heißt der Benutzer betätigt den Fahrtaster solange er fährt, als auch die Aufzugssteuerung mit selbstätigem Fahren sind möglich. Für sehr viele Anwendungen ‚Barrierefrei’ ist das ausreichend. Dem Betreiber des Liftes kommen der reduzierte Überwachungs- und Prüfaufwand zugute. In der Regel genügt eine jährliche Überprüfung der Anlage. Die laufenden Betriebskosten fallen damit geringer aus, was bei der langlebigen Investition zu deutlichen Einsparungen führt und positiv zu bewerten ist.

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